BITTE BEACHTEN
Spielplatz:
- Der Besuch und die Nutzung eines Spielplatzes im Freien durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig.
- Dabei soll jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten.
Sportplatz:
- Ab dem 6. Mai 2020, wenn in Niedersachsen die nächste Änderung der Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionenen mit dem Corona-Virus in Kraft tritt, werden Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken für alle Sportarten geöffnet, bei denen ein Mindestabstand von 2 m sichergestellt werden kann.
Sporthaus:
- Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes betreten und genutzt werden.
- Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.
- Das Sporthaus bleibt geschlossen.
Sport außerhalb des Sportplatzes:
- Für das Training von Lauf-, Walking- und Nordic Walking-Gruppen bzw. TREFFs außerhalb einer solchen Sportstätte gilt mindestens bis Eintritt der Stufe 3 (25. Mai) die „Zwei-Personen-Regel“ und das 1,50 Meter Abstandsgebot im öffentlichen Raum.