Corona Update - wieder mehr Sport möglich

Seit Montag, den 22. Juni, gilt die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 19. Juni. Für das Sport in Sudershausen bedeutet das:

 

Tennis:

Tennis darf auf dem Gebiet der Stadt Göttingen auch wieder im Doppel gespielt werden. Auch hier muss der Mindestabstand eingehalten werden.

Sport mit 10er Gruppen im Freien:

Zudem dürfen sich auch bspw. wieder Wander- oder Jogging-Gruppen mit maximal 10 Personen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln im Freien, also auch auf Wegen, Wiesen, Parks und auf Bürgersteigen treffen, wenn diese Gruppen von einer Trainerin oder einem Trainer angeleitet werden. Die betreuende Person muss nicht im Besitz einer gültigen ÜL-Lizenz sein.

 

Umkleideräume:

Die Nutzung der Umkleiden und Duschräume ist ebenfalls wieder möglich unter Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln.

 

Sitzungen und Zusammenkünfte:

Öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse dürfen Sitzungen und Zusammenkünfte durchführen, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, einhält.

 

Zuschauer:

Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei einer Sportausübung im Freien zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhält. Zwischen 50 bis 250 Zuschauern müssen Sitzplätze eingenommen und Kontaktdaten aufgenommen werden.

 

Eine Übersicht der Niedersächsischen Landesregierung zu Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Sport findet Ihr hier.