Aktuelle Corona-Verordnung Stand 01. August

Die Sportausübung in Niedersachsen ist ab sofort in Gruppen von bis zu 50 Personen zulässig. Bisher war die Personenzahl auf 30 beschränkt. Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung ist am 01. August in Kraft getreten. Die Sportausübung in Gruppen von bis zu 50 Personen ist ohne Berücksichtigung der Abstandsregeln möglich. Dabei ist es egal, welche Sportart ausgeübt wird. Die Kontaktdaten der Sportlerinnen und Sportler müssen weiterhin erhoben und dokumentiert werden.

 

Unverändert sind 50 Zuschauer zugelassen, wenn es für jeden Sportbegeisterten einen Sitzplatz gibt, sogar 500 Personen.

Ab 50 Personen müssen die persönlichen Daten erhoben und vier Wochen aufbewahrt werden. Wenn Eltern ihre Kinder beispielsweise zum Sport bringen und am Rande als Zuschauer verweilen, entfällt die Dokumentationspflicht, sofern die genannte Obergrenze von 50 Personen nicht überschritten wird.

Die neue Verordnung gilt bis zum 31. August 2020. (Für die Regulierung von Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober)

Jeder Sportlergruppe ist selber für die Dokumentation und Aufbewahrung zuständig. 

 

Beachtet daher unbedingt folgendes!

Die hierfür notwendige Dokumentation der Kontaktdaten stellt dabei trotz der größeren Gruppen sicher, dass mögliche Infektionsketten dennoch nachvollzogen werden können.

In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.