3-G-Regel im Hallenbad

Die Hallenbadgenossenschaft hat uns davon unterrichtet, dass sie dort künftig die 3 G Regeln anwenden werden. Das bedeutet, es dürfen nur noch gegen Corona geimpfte, genesene oder aktuell getestete Personen in das Hallenbad.

Da die Übungsleiter dieses sicherstellen müssen, bitten wir um Verständnis, dass wir dieses auch kontrollieren. Also bitte beim nächsten Training ein Corona-Impfnachweis  (Impfpass, Test oder ähnliches) vorlegen.

Ungeachtet dessen, hat die letzte Ministerpräsidentenkonferenz entschieden, dass bei allen Hallensportarten künftig die 3 G Regeln gelten sollen. Dies soll für alle Personen über 18 Jahre gelten und verbindlich auf jeden Fall bei einer Inzidenz von über 35 vorgeschrieben sein. Für Schüler sollen die regelmäßigen Tests im Rahmen des Schulunterrichtes genügen. Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen steht aber noch aus. Also auch bei anderen Sportarten wird es wohl bald entsprechende Verpflichtungen geben.

Sehen wir es positiv. Diese Regelung schützt auch uns.

- Andreas Rassmann, Fachwart Schwimmen